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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi
  • wird für längstens fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

 

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

 


Ansprechpartner

Plöner Straße 27 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2757 Fax: +49 4321 942-2346 E-Mail: fuehrerscheinstelle[at]neumuenster.de Web: termin.neumuenster.de/


Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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