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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens (Bauvoranfrage) kann ein Vorbescheid (Bauvorbescheid) beantragt werden.

Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann die Bauherrin/der Bauherr einen Vorbescheid nach § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beantragen.

Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.

 

Regionale Hinweise

Auf der Seite "Untere Bauaufsichtsbehörde" finden Sie alle Ansprechpersonen, eine Checkliste für Bauanträge, gesetzliche Grundlagen, Gebühren sowie Formulare und Vordrucke.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.

 

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.

 


Ansprechpartner

Brachenfelder Straße 1-3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2685 Fax: +49 4321 942-2624 E-Mail: bauaufsicht[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/bauaufsicht


Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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