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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Roonstraße 42 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2914 Fax: +49 4321 942-2673 E-Mail: AufgrabungenTB[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/tiefbau

Abwasser

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2603

Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

Mitarbeiter Stadt Neumünster - Tiefbau

Kontakt herunterladen
+49 4321 942-2655


Brachenfelder Straße 1 - 3 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 942-2716 Fax: +49 4321 942-2503 E-Mail: fachdienst.umwelt[at]neumuenster.de Web: www.neumuenster.de/verkehr-umwelt/natur-umwelt


Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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