Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretungserlaubnis.
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Gaststättenbetrieb: Erteilung einer StellvertretungserlaubnisBeschreibung
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.
Die Ausübung des Gewerbes durch die/den Stellvertreter/in kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. In diesen Fällen kann eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Stellvertretungserlaubnis gemäß § 9 GastG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Derzeit fallen 200,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Bei Anträgen mit besonders hohem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.500,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.
erforderliche Unterlagen
Als Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.
Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- Führungszeugnis (Belegart 0),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
- bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
- Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
- Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
- außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Weitere Informationen
Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
verwandte Vorgänge
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Handwerksrolle: Eintragung gleichwertiger Prüfung
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Steuerberatungsgesellschaft: Anerkennung
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Frau Amelie Jöhnk
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-465
+49 4351 / 7379-490
amelie.joehnk[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
17
Herr Sylvia Palenczat
Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee
Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-460
+49 4351 / 7379-490
sylvia.palenczat[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12
Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0
Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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