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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.


Direkt online beantragen:

Reisegewerbe: Reisegewerbekarte

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. 

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.

Ein Reisegewerbe betreibt nach § 55 Gewerbeordnung, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3 Gewerbeordnung) oder ohne eine solche zu haben 

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, 
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. 

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 

Demzufolge können Sie beantragen, die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde zu ändern oder zu erweitern.  

Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde ändern lassen, wenn sie über die zugelassenen Tätigkeiten hinaus geht. 

Kurztext

  • Tätigkeiten im Reisegewerbe setzen zumeist eine Erlaubnis voraus (Reisegewerbekarte)
  • Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden
  • Auf Antrag können nachträglich Tätigkeiten aufgenommen, geändert oder ergänzt werden
  • Zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

 

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

 

Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

Voraussetzungen

Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert beziehungsweise ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

 

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

 

  • Personalausweis
  • Reisegewerbekarte

 

§55 Abs. 3 GewO

§ 55 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Holm 13 24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de


montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Frau Amelie Jöhnk

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Ordnung und Soziales

Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-465
+49 4351 / 7379-490
amelie.joehnk[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 17

Herr René Kinza

Mitarbeiter Amt Schlei-Ostsee

Abteilungsleiter
Ordnung und Soziales

Kontakt herunterladen
+49 4351 / 7379-400
+49 4351 / 7379-490
rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 15


Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16 24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0 Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169 E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0 Fax: +49 431 530550-99 E-Mail: info[at]ea-sh.de Web: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

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