Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Regionale Hinweise
- Befreiungsantrag Reinigungspflicht
- Befreiungsantrag Winterdienst
- Merkblatt Straßenreinigung (Gehwegreinigung)
- Räum- und Streudienstplan
- 7.5 - Straßenreinigungssatzung(neu)
- 7.6 - Gebührensatzung zur Straßenreinigung(neu)
Ansprechpartner
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0
Fax: 04351 710-699
Herr Andreas Michler
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt
Kontakt herunterladen
04351 710-606
04351 710-699
andreas.michler[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
216
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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Bahnhofstraße 12 – 16
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
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Tel.: 04331 66345-66