Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenBeschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Frau Andrea Maue
Mitarbeiter Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt
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04351 710-303
04351 710-399
andrea.maue[at]stadt-eckernfoerde.de
Zimmer:
032
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
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