Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Zuständigkeit
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Weitere Informationen
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
verwandte Vorgänge
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
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24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
BürgerbüroMontag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits vor dem Ende der Öffnungszeit keine Wartemarken mehr ausgegeben werden, weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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