Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Direkt online beantragen:
Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung Wohngeld Mietzuschuss ÄnderungsmitteilungBeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
Kurztext
- Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
- Antrag schriftlich oder online
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Der bereits bewilligte Miet- oder Lastenzuschuss (bei Eigentum) kann auf Antrag erhöht werden bei
- Verringerung des Gesamteinkommens um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Miete oder Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 10 Prozent
- Erhöhung der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung immer noch selbst dafür aufgebracht
Zuständigkeit
In Kiel wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohngeld im Amt für Wohnen und Grundsicherung. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterlagen können schriftlich eingereicht werden. Die Anträge (Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung und Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung) können Sie auch online beim Serviceportal Schleswig-Holstein stellen, s. Link. Bei Beratungsbedarf empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.
Fristen
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Bearbeitungsdauer
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Regionale Hinweise
Voraussetzung zur Nutzung der Dienste ist ein Servicekonto auf den GO-Mandanten. Derzeit ist es leider noch nicht möglich das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen. An der Möglichkeit, zukünftig das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen, wird gearbeitet.
Kosten
kostenfrei
erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich auch in automatisierter Form insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.
Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,
- ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
- oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,
- ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
- ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
- ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
- zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
- zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
- zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
- ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
- ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.
Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.
Regionale Hinweise
Bitte nutzen Sie vorrangig direkt das Online-Antragsverfahren.
Ansprechpartner
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Tel: +49 431 9012100
Fax: +49 431 62350
E-Mail: wohngeld[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Termine in den genannten Servicezeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.
Wohngeld Buchstabe Aa-Abd, F
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5341
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Abe-Abz, Wa-Wk
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5372
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Ac, Lp-LZ, O
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5382
Zimmer:
D623
Wohngeld Buchstabe Ad, ha
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5308
Zimmer:
D 518
Wohngeld Buchstabe Ae-Af, Al, Ra-Rd, Ta-Th, To
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5384
Zimmer:
D311
Wohngeld Buchstabe Ag, Alc-All, Ke-Ki, Ti-Tn
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5347
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Ah, Gu-Gz, Ko
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2326
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Ai-Aj, At, Gb-Gt
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5822
Zimmer:
E533
Wohngeld Buchstabe Ak, Am, Hf-Hz, Lf-Li
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4552
Zimmer:
E 325
Wohngeld Buchstabe Al, Wz-Wz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5348
Zimmer:
D623
Wohngeld Buchstabe Ala, Schr-Schz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5821
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Alb, U, V, Wl-Wt
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2389
Zimmer:
E526
Wohngeld Buchstabe Alm-Als, N, Tp-Tz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5371
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Alt-Alz, As, Su-Sz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2304
Zimmer:
E623
Wohngeld Buchstabe An, C, Hb-He
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2390
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe Ao-Aq, St, Y
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3801
Zimmer:
D516
Wohngeld Buchstabe Ar, Kj-Kn, Kp-Kr
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2351
Zimmer:
E 327
Wohngeld Buchstabe Au-Ax, D, X
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5820
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Ay - Az, Mi-Mz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3885
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe Ba-Bk
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3890
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Bl - Bz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3893
Zimmer:
E 316
Wohngeld Buchstabe E, Ka-Kd
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5373
Zimmer:
D 519
Wohngeld Buchstabe Ga, Ks-Kz, Z
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5804
Zimmer:
E526
Wohngeld Buchstabe I, J
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2388
Zimmer:
E321
Wohngeld Buchstabe La-Le
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5374
Zimmer:
D 518
Wohngeld Buchstabe Lo, Pm-Pz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5339
Zimmer:
E323
Wohngeld Buchstabe Ma-Mh
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2354
Zimmer:
E533
Wohngeld Buchstabe Pa-Pl
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2388
Zimmer:
E316
Wohngeld Buchstabe Q, Scha-Schq
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2615
Wohngeld Buchstabe Re-Rz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2352
Zimmer:
E329
Wohngeld Buchstabe Sa. Sk-Ss
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5375
Zimmer:
D623
Wohngeld Buchstabe Sb-Si (ohne Sch)
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2381
Zimmer:
E519a
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66