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Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen beziehungsweise Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Kurztext

  • Wahlhelfer Verpflichtung
  • Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, zu dem jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist
  • Ablehnung nur aus wichtigem Grund möglich
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Keine Gesichtsverhüllung
  • Gemeindebehörden können von anderen Behörden folgende Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift; die betroffenen Personen werden hierüber informiert
  • zuständig: Wahlamt

 

Regionale Hinweise

Die Kieler Wahlvorstände bestehen aus je 6-10 Wahlhelfer*innen, darunter der*die Wahlvorsteher*in, die Schriftführung sowie deren Stellvertretungen. Sie stellen die ordnungsgemäße Wahlhandlung sicher, geben die Stimmzettel aus und stellen durch Auszählung das Ergebnis fest. Das Kieler Wahlbüro beruft alle Wahlhelfer*innen. Bevorzugt werden Wahlhelfer*innen eingesetzt, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Nutzen Sie hierfür gern das verlinkte Online-Formular. 


Grundsätzlich kann jede*r Wahlberechtigte Wahlhelfer*in werden.

  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Bürger*innen ab 16 Jahren.
  • Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
  • Bei Landtagswahlen: Deutsche ab 16 Jahren 
  • Bei Kommunalwahlen und Oberbürgermeister*innenwahlen und Bürgerentscheiden: Deutsche und EU-Bürger*innen ab 16 Jahren. 

 


Wahlhelfer*innen müssen sich nicht den ganzen Tag im Wahllokal aufhalten. Im Wahlvorstand arbeiten immer erfahrene Ehrenamtler*innen mit, und es werden zudem genügend Personen eingesetzt, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu besetzen.

 

In reinen Briefwahlvorständen beginnt die Arbeit erst um 14 Uhr. Diese gibt es nur bei manchen Wahlarten.

 

Ab 18 Uhr zählen alle gemeinsam die Stimmzettel aus. Die Arbeit im Wahlvorstand endet, wenn das Ergebnis gemeldet ist und die Wahlunterlagen gepackt und übergeben sind.

 

Die Wahlhelfer*innen erhalten ein Erfrischungsgeld von 50 Euro in Urnenwahlvorständen und 40 Euro in Briefwahlvorständen.

 

www.kiel.de/wahlen

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

 

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind wahlberechtigt,
  • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

 

Ehrenamt für einen Tag: Wahlhelfer*innen

 

Es gibt bereits Freiwillige, die das Ehrenamt für einen Tag dankenswerterweise zu jeder Wahl ausüben. Nicht alle möchten aber zu jeder Wahl berufen werden oder haben zu einzelnen Wahlterminen keine Zeit. Es ist wichtig, dass sich weitere Kieler*innen freiwillig zur Verfügung stellen. Nur dann können wir davon absehen, Bürger*innen auf die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme eines Wahlhelferehrenamtes zu verweisen.


Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, für die Wahlvorsteher*innen und deren Stellvertretungen bieten wir in den Wochen vor dem Wahltag Schulungen an, die Schulungsunterlagen sind zudem vor einer Wahl an dieser Stelle online abrufbar.

 

Aufgaben der Wahlvorstände

  • Stimmabgaben im Wähler*innenverzeichnis abhaken
  • Stimmzettel ausgeben
  • Eingegangene Briefwahlunterlagen bearbeiten 
  • Gegebenenfalls Wahlbriefe prüfen und zulassen
  • Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen
  • Den Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen
  • Ab 18 Uhr die Stimmzettel auszählen

 

Die Arbeit in den Urnenwahlbezirken beginnt mit einem gemeinsamen Treffen um 7.30 Uhr. Dort erfolgt die Einteilung der Vormittags- und der Nachmittagsschicht, denn alle Wahlvorstände setzen sich aus so vielen Personen zusammen, dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann.

In reinen Briefwahlvorständen beginnt die Arbeit erst um 14 Uhr. Diese gibt es nur bei manchen Wahlarten. 

 

Ab 18.00 Uhr zählen alle gemeinsam die Stimmzettel aus. Wichtig: Die Arbeit im Wahlvorstand endet erst nach korrekter Abgabe der Schnellmeldung.

 

Es wird soweit möglich darauf geachtet, dass Personen, die zum ersten Mal eingesetzt werden, jeweils erfahrene Wahlhelfer*innen zur Seite stehen. Am Wahltag sind aber auch die Mitarbeiter*innen des Wahlbüros für die Wahlvorstände rund um die Uhr erreichbar und helfen bei Fragen jeder Art.

 

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von mindestens 40 Euro. Je nach Funktion, die Sie übernehmen, kann es auch mehr sein.

 

Wie kann ich Mitglied eines Wahlvorstands werden?

 

Da Wahlvorstände jeweils aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen werden, und die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung von Wahl zu Wahl verschieden sind, können zur Kommunalwahl wie zur Landtagswahl nur Kieler*innen teilnehmen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Für einen Einsatz in Kiel müssen Sie hier gemeldet sein.

 

Melden Sie sich gern unter  0431 901-5027  oder  0431 901-5028, senden Sie eine E-Mail an wahlvorstand@kiel.de oder - ganz einfach - füllen Sie das bereitgestellte Online-Formular aus. Sie können dort (freiwillig) eine E-Mail-Adresse und / oder Handynummer angeben, damit wir Sie schneller und unkomplizierter erreichen können.

 

Die Berufung der Wahlvorstände beginnt Anfang Februar, die letzten Nachberufungen erfolgen bis kurz vor dem Wahltag. Wenn Sie von uns eingesetzt werden, bekommen sie nach Ihrer Meldung ein persönliches Schreiben, das alle erforderlichen Informationen, z. B. zu Ihrem Einsatzort, enthält.

 

 


Ansprechpartner


Web: www.kiel.de/schoeffenwahl

Postanschrift: Fleethörn 9 24103 Kiel


Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​


Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5028
+49 431 901-745028
wahlvorstand[at]kiel.de

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Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen

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+49 431 901-5027
+49 431 901-745027
wahlvorstand[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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