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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Tierschutz

Tierschutz

Tierschutz bedeutet das Leben und Wohlbefinden der Tiere, egal ob wildlebend oder in menschlicher Obhut befindlich, zu schützen.

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.

Die Tierärzte des Veterinäramtes führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach.

Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport (Tiertransporte) oder der Schlachtung (auch Hausschlachtungen).

Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Bei Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Tierschutz in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Schulstraße 6 24143 Kiel
Tel: +49 431 901-2096 Fax: +49 431 901-62088 E-Mail: Veterinaerabteilung[at]kiel.de


Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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