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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Verkehrsüberwachung

Verkehrsüberwachung

Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

 

  • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
  • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

Verkehrsüberwachung

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Landespolizei Schleswig-Holstein

Verkehr und Mobilität

 

Regionale Hinweise

Nähere Informationen zu den Aufgaben und Kontaktdaten der Straßenverkehrsbehörde, Bußgeldstelle und Verkehrsüberwachung stehen im nachfolgend verlinkten Faltblatt.

 


Ansprechpartner


Fax: +49 431 901-62077 E-Mail: Bussgeldstelle[at]kiel.de

Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel


Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit der Verkehrsüberwachung:

Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 20:15 Uhr

Samstag von 9 Uhr bis 16:30 Uhr

Bankverbindung der Bußgeldstelle:

Empfänger: Stadtkasse Kiel

IBAN: DE 76 2105 0170 1001 8031 52

BIC: NOLADE21KIE

Bitte immer das Aktenzeichen angeben!

(Außendienst)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2128
+49 431 901-62077
verkehrsueberwachung[at]kiel.de


Mühlenweg 166 24116 Kiel
Tel: +49 431 160-0 Fax: +49 431 160-60109 E-Mail: kiel.lpa13[at]polizei.landsh.de Web: www.polizei.schleswig-holstein.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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