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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Parkausweis für Bewohner/innen

Parkausweis für Bewohner/innen

Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

 

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

 

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

 

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Regionale Hinweise

Parkausweise erhalten Bewohner*innen Kiel in der Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel ohne Termin. Diese Leistung wird zur Zeit von der Zulassungsstelle übernommen, die am selben Standort ist, wie die Straßenverkehrsbehörde,. Melden Sie sich dafür bitte an der Information im Erdgeschoss. Ein Termin ist nicht erforderlich, aber etwas Wartezeit.


Bei der Vorlage eines Reisepasses muss gleichzeitig eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Ist eine Ummeldung an den aktuellen Wohnsitz noch nicht erfolgt (z.B. aufgrund der Bearbeitungszeit innerhalb der Stadtverwaltung) benötigen wir von Ihnen entweder eine meldebehördliche Registrierung "Online-Ummeldung" oder optional die Wohnungsgeberbestätigung.

 


Ansprechpartner

Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700 Fax: +49 431 901-62022 E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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Rendsburg Tourismus und Marketing
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