Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
Beschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Regionale Hinweise
Die Straßenlaternen in Kiel werden von der swb-Gruppe (technischer Dienstleister für die Straßenbeleuchtung in Kiel) betreut. Störungsmeldungen können direkt der swb mitgeteilt werden.
Weitere Informationen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
Ansprechpartner
Fleethörn 9
24103 Kiel
swb
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Beleuchtungsmanagement
Kontakt herunterladen
+49 800 8876060
Christian.Voss[at]swb-gruppe.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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