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Bewerbungsformular WeihnachtsmarktBeschreibung
Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.
Regionale Hinweise
Flohmärkte
Die Termine und Flohmarktregeln, für Flohmärkte die von Landeshauptstadt Kiel veranstaltetet werden, finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/flohmarkt.php
Wochenmarkt, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt
Informationen zu den Kieler Wochenmärkten finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/wochenmarkt.php
Informationen zu den Kieler Jahrmärkten finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/jahrmarkt.php
Informationen zu dem Kieler Weihnachtsmarkt finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/weihnachtsmarkt.php
Kieler Woche
Die Kieler Woche ist die größte Segelsportveranstaltung der Welt und das größte Sommerfest im Norden Europas. Sie findet immer in der letzten vollen Juniwoche statt.
Offizielle Webseite mit Programm und Serviceinfos:
Kieler Woche Telefon-Hotline: +49 431 901-905
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..
Regionale Hinweise
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich an das Ordnungsamt Sachbereich Märkte, Sondernutzung . Bei Fragen zur Kieler Woche ist das Referat Kieler Woche zuständig.
Für die Standanmeldung zum Kieler Weihnachtsmarkt nutzen Sie bitte gern den verlinkten Online-Dienst.
Weitere Informationen
Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.
Regionale Hinweise
Flohmarktregeln
Für die allgemeinen Flohmärkte in der Innenstadt der Landeshauptstadt Kiel gelten folgende Grundregeln:
- Keine Neuwaren, davon sind ausgenommen Kunsthandwerk und Hobbyarbeiten.
- Nicht erlaubt sind: Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, pornographische Werke und NS-Produkte.
- Das Abstellen von KFZ hinter dem Stand ist nicht erlaubt.
- Müll muss wieder mitgenommen werden.
Öffnungszeit des Flohmarktes: 8 bis 16 Uhr.
Reservierungen sind zulässig, wenn es sich um weiße Tafelkreide handelt, die mindestens einen Meter von vorhandenen Hauswänden entfernt auf der öffentlichen Fläche aufgebracht sind. Diese Markierungen dürfen am Samstag vor dem Flohmarkt ab 22 Uhr aufgebracht werden. Sie verfallen am Flohmarkttag ab 5 Uhr, wobei der Aufbau ab 4 Uhr beginnt.
Bei den Spezialmärkten und Flohmärkten außerhalb der Innenstadt sind keine Reservierungen erlaubt!
Die Standgebühr beträgt je laufenden Meter 5 Euro
Ansprechpartner
E-Mail: Marktwesen[at]kiel.de
Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Flohmarkt, Weihnachtsmarkt
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2587
+49 431 901-742587
marktwesen[at]kiel.de
Zimmer:
213
Flohmarkt, Weihnachtsmarkt
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4297
+49 431 901-744297
marktwesen[at]kiel.de
Zimmer:
213
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62404
E-Mail: kieler-woche[at]kiel.de
Web: www.kieler-woche.de
Postanschrift: Postfach 1152 24099 Kiel
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Kieler-Woche-Hotline
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Referat Kieler Woche
Kontakt herunterladen
+49 431 901-905
+49 431 901-62507
kieler-woche[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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