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Bewerbungsformular Weihnachtsmarkt

Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.

Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.

 

Regionale Hinweise

Flohmärkte

 

Die Termine und Flohmarktregeln, für Flohmärkte die von Landeshauptstadt Kiel veranstaltetet werden, finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/flohmarkt.php  

 

Wochenmarkt, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt 

 

Informationen zu den Kieler Wochenmärkten finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/wochenmarkt.php

 

Informationen zu den Kieler Jahrmärkten finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/jahrmarkt.php

 

Informationen zu dem Kieler Weihnachtsmarkt finden Sie unter: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/weihnachtsmarkt.php  

 


Kieler Woche

 


Die Kieler Woche ist die größte Segelsportveranstaltung der Welt und das größte Sommerfest im Norden Europas. Sie findet immer in der letzten vollen Juniwoche statt.


Offizielle Webseite mit Programm und Serviceinfos:

www.kieler-woche.de


Kieler Woche Telefon-Hotline: +49 431 901-905  

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..

 

Regionale Hinweise

Bitte wenden Sie sich grundsätzlich an das Ordnungsamt Sachbereich Märkte, Sondernutzung . Bei Fragen zur Kieler Woche ist das Referat Kieler Woche zuständig.

Für die Standanmeldung zum Kieler Weihnachtsmarkt nutzen Sie bitte gern den verlinkten Online-Dienst. 

 

 

 

Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.

 

Regionale Hinweise

Flohmarktregeln

 

Für die allgemeinen Flohmärkte in der Innenstadt der Landeshauptstadt Kiel gelten folgende Grundregeln:

  • Keine Neuwaren, davon sind ausgenommen Kunsthandwerk und Hobbyarbeiten.
  • Nicht erlaubt sind: Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, pornographische Werke und NS-Produkte.
  • Das Abstellen von KFZ hinter dem Stand ist nicht erlaubt.
  • Müll muss wieder mitgenommen werden.

 

Öffnungszeit des Flohmarktes: 8 bis 16 Uhr.

 

Reservierungen sind zulässig, wenn es sich um weiße Tafelkreide handelt, die mindestens einen Meter von vorhandenen Hauswänden entfernt auf der öffentlichen Fläche aufgebracht sind. Diese Markierungen dürfen am Samstag vor dem Flohmarkt ab 22 Uhr aufgebracht werden. Sie verfallen am Flohmarkttag ab 5 Uhr, wobei der Aufbau ab 4 Uhr beginnt.

 

Bei den Spezialmärkten und Flohmärkten außerhalb der Innenstadt sind keine Reservierungen erlaubt!


Die Standgebühr beträgt je laufenden Meter 5 Euro

 


Ansprechpartner


E-Mail: Marktwesen[at]kiel.de

Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel


Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.

Flohmarkt, Weihnachtsmarkt

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2587
+49 431 901-742587
marktwesen[at]kiel.de
Zimmer: 213

Flohmarkt, Weihnachtsmarkt

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4297
+49 431 901-744297
marktwesen[at]kiel.de
Zimmer: 213


Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62404 E-Mail: kieler-woche[at]kiel.de Web: www.kieler-woche.de

Postanschrift: Postfach 1152 24099 Kiel


Termine nach Vereinbarung

Kieler-Woche-Hotline

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Referat Kieler Woche

Kontakt herunterladen
+49 431 901-905
+49 431 901-62507
kieler-woche[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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