Rechnung im E-Rechnungsportal erfassen
Zu Erfassung von Rechnungen können Sie das E-Rechnungsportal nutzen.
Direkt online beantragen:
E-RechnungsportalBeschreibung
Mit diesem Dienst können Sie eine Rechnung im Standard XRechnung erfassen oder eine in einem anderen System erzeugte XRechnung hochladen.
Außerdem können Sie eine XRechnung als Anlage einer E-Mail an das E-Rechnungsportal senden.
Regionale Hinweise
Eine elektronische Rechnung übermitteln
Die Landeshauptstadt Kiel bietet ab dem 01.03.2023 die Möglichkeit, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen. Als Auftragnehmer*in der Landeshauptstadt Kiel bitten wir Sie, die Rechnungsstellung künftig in Form einer E-Rechnung im Standard XRechnung vorzunehmen.
In Zusammenarbeit mit dem E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein stehen den Auftragnehmer*innen verschiedene Wege zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die verlinkten Webseiten der Landeshauptstadt Kiel, insbesondere auch zu den korrekten Leitweg-IDs der Stadt Kiel.
Fristen
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto (für Personen) oder Servicekonto Business (für Unternehmen oder Organisationen) im Landesportal Schleswig-Holstein.
Regionale Hinweise
Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt und vorliegen haben, können Sie die Rechnung
- via Peppol,
- per E-Mail an die Adresse rechnung.kommune@rechnungsportal.landsh.de,
- oder durch Upload beim E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein
einreichen.
Wenn Ihnen ein solcher Rechnungsstandard nicht vorliegt, können Sie die Rechnungsdaten in der Web-Anwendung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein eingeben und direkt an die Landeshauptstadt übermitteln.
Kosten
Keine, die Erfassung und Übermittlung erfolgt kostenlos.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (RL2014/55/EU) und deren Umsetzung in Landesrecht durch §52g LVwG in Verbindung mit der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsverordnung - ERechVO) vom 29.11.2018.
Weitere Informationen
Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die entsprechende Webseite der Landeshauptstadt Kiel Informationen zur E-Rechnung. Dort finden Sie auch die Liste der Leitweg-IDs der Stadt Kiel, Verweise auf weitere Informationsquellen sowie Kontaktdaten bei Fragen und Problemen.
Ansprechpartner
Hopfenstraße 30
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-1722
Fax: +49 431 901-61700
E-Mail: finanzwirtschaft[at]kiel.de
Postanschrift: 24099 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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