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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Rechnung im E-Rechnungsportal erfassen

Rechnung im E-Rechnungsportal erfassen

Zu Erfassung von Rechnungen können Sie das E-Rechnungsportal nutzen.


Direkt online beantragen:

E-Rechnungsportal

Mit diesem Dienst können Sie eine Rechnung im Standard XRechnung erfassen oder eine in einem anderen System erzeugte XRechnung hochladen.
Außerdem können Sie eine XRechnung als Anlage einer E-Mail an das E-Rechnungsportal senden.

 

Regionale Hinweise

Eine elektronische Rechnung übermitteln

 

Die Landeshauptstadt Kiel bietet ab dem 01.03.2023 die Möglichkeit, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen. Als Auftragnehmer*in der Landeshauptstadt Kiel bitten wir Sie, die Rechnungsstellung künftig in Form einer E-Rechnung im Standard XRechnung vorzunehmen.

 

In Zusammenarbeit mit dem E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein stehen den Auftragnehmer*innen verschiedene Wege zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung zur Verfügung.

 

Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die verlinkten Webseiten der Landeshauptstadt Kiel, insbesondere auch zu den korrekten Leitweg-IDs der Stadt Kiel.

 

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto (für Personen) oder Servicekonto Business (für Unternehmen oder Organisationen) im Landesportal Schleswig-Holstein.

 

Regionale Hinweise

Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt und vorliegen haben, können Sie die Rechnung

 

einreichen.

 

Wenn Ihnen ein solcher Rechnungsstandard nicht vorliegt, können Sie die Rechnungsdaten in der Web-Anwendung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein eingeben und direkt an die Landeshauptstadt übermitteln.

 

Keine, die Erfassung und Übermittlung erfolgt kostenlos.

 

Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (RL2014/55/EU) und deren Umsetzung in Landesrecht durch §52g LVwG in Verbindung mit der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsverordnung - ERechVO) vom 29.11.2018.

 

Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die entsprechende Webseite der Landeshauptstadt Kiel Informationen zur E-Rechnung. Dort finden Sie auch die Liste der Leitweg-IDs der Stadt Kiel, Verweise auf weitere Informationsquellen sowie Kontaktdaten bei Fragen und Problemen.

 


Ansprechpartner

Hopfenstraße 30 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-1722 Fax: +49 431 901-61700 E-Mail: finanzwirtschaft[at]kiel.de

Postanschrift: 24099 Kiel


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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