Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Direkt online beantragen:
Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen StraßenraumBeschreibung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zuständigkeit
An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Regionale Hinweise
Sie können eine Plakatierung auch direkt online bei der zuständigen Behörde, dem Tiefbauamt der Stadtverwaltung Kiel, beantragen.
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
4550 Sondernutzungen
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Kontakt herunterladen
0431 901-4550
0431 901-744550
tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
2632 Sondernutzungen
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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0431 901-2632
0431 901-742632
tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
4550 Sondernutzungen
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement
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0431 901-4550
0431 901-744550
tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
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0431 901-2632
0431 901-742632
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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