Öffentliche Rechtsberatung
Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.
Beschreibung
Zahlreiche Kommunen bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft an.
Regionale Hinweise
In der öffentlichen Rechtsberatung können Kieler Bürgerinnen und Bürger eine 15-minütige mündliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt erhalten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
Die Rechtsberatung der Landeshauptstadt Kiel umfasst Rechtsrat und rechtliche Beratung in allen Rechtsgebieten, z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Unterhalt, Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht und erfolgt durch niedergelassene Rechtsanwälte in den Räumen der Bürgerberatung. Eine vorherige telefonische Terminabsprache für die Rechtsberatung ist erforderlich.
Kosten
Es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die öffentliche Rechtsberatung steht Bürgern oder in Kiel Erwerbstätigen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Es wird eine einkommensabhängige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese liegt zwischen 5 Euro und 26 Euro. Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger erhalten Gebührenbefreiung bei Beratungen im Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht sowie in Pfändungssachen.
Bemessungsgrenzen ab 01.01.2023
Personen |
Nettoeinkommen |
Nettoeinkommen |
Nettoeinkommen |
Nettoeinkommen |
Nettoeinkommen |
---|---|---|---|---|---|
1 |
2510 Euro |
1757 Euro |
1506 Euro |
1255 Euro |
1004 Euro |
2 |
3012 Euro |
2259 Euro |
2008 Euro |
1757 Euro |
1506 Euro |
3 |
3514 Euro |
2761 Euro |
2510 Euro |
2259 Euro |
2008 Euro |
4 |
4016 Euro |
3263 Euro |
3012 Euro |
2761 Euro |
2510 Euro |
5 |
4518 Euro |
3765 Euro |
3514 Euro |
3263 Euro |
3012 Euro |
6 |
5020 Euro |
4267 Euro |
4016 Euro |
3765 Euro |
3514 Euro |
Gebühr |
26 Euro |
20 Euro |
15 Euro |
10 Euro |
5 Euro |
erforderliche Unterlagen
Vorhandener Schriftverkehr zum Anliegen.
Regionale Hinweise
Neben evtl. Schriftverkehr zum Anliegen sind erforderlich: ein Personalausweis, ein Einkommensnachweis, eine Vollmacht sofern Dritte den Termin wahrnehmen.
Weitere Informationen
Informationen zum Verbraucherschutz und -recht finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Regionale Hinweise
Sie erhalten bei der Sozialleistungs- und Rechtsberatung auch Antragsformulare für Prozesskostenhilfe
Ansprechpartner
Tel: +49 431 901-2929
E-Mail: beratung[at]kiel.de
Postanschrift: Fleethörn 9 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Sozialleistungsberatung, Beschwerdemanagement, Beglaubigungen
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Rechtsberatung
Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11-00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2929
+49 431 901-62929
Beratung[at]kiel.de
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung
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+49 431 901-2932
+49 431 901-62929
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Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung
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+49 431 901-2933
+49 431 901-62929
Beratung[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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