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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Öffentliche Rechtsberatung

Öffentliche Rechtsberatung

Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.

Zahlreiche Kommunen bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft an.

 

Regionale Hinweise

In der öffentlichen Rechtsberatung können Kieler Bürgerinnen und Bürger eine 15-minütige mündliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt erhalten.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Regionale Hinweise

Die Rechtsberatung der Landeshauptstadt Kiel umfasst Rechtsrat und rechtliche Beratung in allen Rechtsgebieten, z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Unterhalt, Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht und erfolgt durch niedergelassene Rechtsanwälte in den Räumen der Bürgerberatung. Eine vorherige telefonische Terminabsprache für die Rechtsberatung ist erforderlich.

 

Es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Die öffentliche Rechtsberatung steht Bürgern oder in Kiel Erwerbstätigen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Es wird eine einkommensabhängige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese liegt zwischen 5 Euro und 26 Euro. Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger erhalten Gebührenbefreiung bei Beratungen im Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht sowie in Pfändungssachen.


Bemessungsgrenzen ab 01.01.2023

 

Gebührentabelle der Öffentlichen Rechtsberatung
 
Personen

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

Nettoeinkommen
bis

1

2510 Euro

1757 Euro

1506 Euro

1255 Euro

1004 Euro

2

3012 Euro

2259 Euro

2008 Euro

1757 Euro

1506 Euro

3

3514 Euro

2761 Euro

2510 Euro

2259 Euro

2008 Euro

4

4016 Euro

3263 Euro

3012 Euro

2761 Euro

2510 Euro

5

4518 Euro

3765 Euro

3514 Euro

3263 Euro

3012 Euro

6

5020 Euro

4267 Euro

4016 Euro

3765 Euro

3514 Euro

Gebühr

26 Euro

20 Euro

15 Euro

10 Euro

5 Euro

 

Vorhandener Schriftverkehr zum Anliegen.

 

Regionale Hinweise

Neben evtl. Schriftverkehr zum Anliegen sind erforderlich: ein Personalausweis, ein Einkommensnachweis, eine Vollmacht sofern Dritte den Termin wahrnehmen.

 

Informationen zum Verbraucherschutz und -recht finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

 

Regionale Hinweise

Sie erhalten bei der Sozialleistungs- und Rechtsberatung auch Antragsformulare für Prozesskostenhilfe

 


Ansprechpartner


Tel: +49 431 901-2929 E-Mail: beratung[at]kiel.de

Postanschrift: Fleethörn 9 24103 Kiel


Sozialleistungsberatung, Beschwerdemanagement, Beglaubigungen

Montag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Rechtsberatung

Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11-00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2929
+49 431 901-62929
Beratung[at]kiel.de

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung

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+49 431 901-2932
+49 431 901-62929
Beratung[at]kiel.de

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung

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+49 431 901-2933
+49 431 901-62929
Beratung[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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