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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nebenwohnung abmelden

Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Kurztext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

 

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

 

Regionale Hinweise

In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden: 

  • Rathaus
  • Stadtteilbürgerämter

 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt immer bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Regionale Hinweise

Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:

Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)

Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)

 

Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.

 

Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen.

 

Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz  kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise)  oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.

 

Die Rechtsgrundlage und Formulare finden Sie bei den folgenden Links.

 

 


Ansprechpartner

Reichenberger Allee 2c 24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64852 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

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Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

909 Interne Rückfragen

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64852
ema[at]kiel.de


Saarbrückenstraße 147 24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2706

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

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+49 431 901-909
+49 431 901-62022
ema[at]kiel.de


Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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+49 431 901-2742

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


Tiefe Allee 45 24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64479 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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+49 431 901-2706

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Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

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+49 431 901-2742

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+49 431 901-909
+49 431 901-64479
ema[at]kiel.de


An der Schanze 45 24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904 Fax: +49 431 901-64499 E-Mail: ema[at]kiel.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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+49 431 901-909
+49 431 901-64499
ema[at]kiel.de



Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

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+49 431 901-909
+49 431 901-62716
ema[at]kiel.de


Amrumring 2 24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de


Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)



Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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