Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
In Kiel ist das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen zuständig für die Planung und Verwaltung öffentlicher Spielflächen, sowie für Spielplatzkontrolle und Spielplatzpatenschaften.
Ansprechpartner
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3176
E-Mail: spielplatz[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/kinder_familie/spielplaetze.php#patinnen
Öffnungszeiten:
Persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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