Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Wohnberechtigungsschein beantragen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen gefördert worden sind.

Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Wohnungen lediglich an Haushalte vermieten darf, die für den Bezug der Wohnung eine Berechtigung haben. Diese Berechtigung wird mit dem Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Daneben darf die Wohnung eine bestimmte Miethöhe nicht übersteigen. Die Miete liegt meist niedriger als die anderer Wohnungen.

Welche Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin muss mit seinen beziehungsweise ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt nach § 8 Abs. 5 SHWoFG bilden und es muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze eingehalten werden. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei der der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird.

Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße).

Es gibt folgende Wohnflächengrenzen:

  • für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
  • für Haushalte mit zwei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² oder zwei Wohnräume
  • für Haushalte mit drei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 75 m² oder drei Wohnräume
  • für Haushalte mit vier Personen mit einer Wohnfläche bis zu 90 m² oder vier Wohnräume
  • für Haushalte mit fünf Personen mit einer Wohnfläche bis zu 105 m² oder fünf Wohnräume

Für jede weitere zum Haushalt gehörige Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder 10 m² Wohnfläche.

Die Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins gehören zu dem Kreis der Personen, der Sozialwohnungen mieten darf. Sie erhalten mit dem Wohnberechtigungsschein aber nicht automatisch eine Sozialwohnung, sondern müssen sich die Sozialwohnung selbst suchen. Die Sozialwohnung muss der alleinige Erstwohnsitz sein, sie darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde).

 

Regionale Hinweise

Sie suchen eine Wohnung in Kiel? 

 

Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt Wohnungssuchende bei der Suche nach einer Wohnung. Die Kommunale Wohnungsvermittlung stellt Wohnberechtigungsscheine aus, die für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigt werden. Sie ist Ihnen auch bei der Suche nach einer entsprechenden Wohnung behilflich. Die Stadt hat bei verschiedenen Vermietern Benennungsrechte. Die Kommunale Wohnungsvermittlung vermittelt Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes Kiel. Die Vermittlung einer Wohnung erfolgt nach sozialer Dringlichkeit. Voraussetzung ist ein Vermittlungsantrag. Das Einkommen wird geprüft wie für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines.

 

Für den Wohnberechtigungsschein und die Vermittlung einer Wohnung gibt es in Kiel einen gemeinsamen Antrag, den Sie online ausfüllen und ausdrucken können. Sie finden den Antrag unter dem unten stehende Link. Wenn Sie nur einen Wohnberechtigungsschein beantragen wollen, füllen Sie nur die erste Seite aus und reichen den Antrag bei Ihrer Wohnortgemeinde ein.

 

 

  • Keine Beantragungsfristen.
  • Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Er muss bei jedem Umzug unabhängig von der Geltungsdauer neu ausgestellt werden

 

Keine

 

  • Personalausweis oder Reisepass
    (ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen zusätzlich Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen (Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis),
  • Einkommensnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin und seiner/ihrer Haushaltsangehörigen,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r,
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über eine Zuordnung mindestens zum Pflegegrad 2,
  • gegebenenfalls Mutterpass/ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft,
  • gegebenenfalls aktuelle Studienbescheinigung,
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung (für Schülerinnen oder Schüler außerhalb der allgemeinen Schulpflicht).

NICHT ABSCHLIESSEND!!

 

Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Regionale Hinweise


Ansprechpartner

Stresemannplatz 5 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2356 Fax: +49 431 901-62350 E-Mail: wohnungsvermittlung[at]kiel.de


Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis:
Wenn Sie zu den Öffnungs-Zeiten nicht kommen können, rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren dann einen Termin.

Wohnberechtigungsschein/Wohnungsvermittlung

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungsvermittlung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2355
+49 431 901-62350
Wohnungsvermittlung[at]kiel.de
Zimmer: D 415

Wohnberechtigungsschein/Wohnungsvermittlung

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungsvermittlung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2383
+49 431 901-62350
wohnungsvermittlung[at]kiel.de
Zimmer: D 409

Wohnberechtigungsschein/Wohnungsvermittlung

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungsvermittlung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2356
+49 431 901-62350
wohnungsvermittlung[at]kiel.de
Zimmer: D 411

Wohnberechtigungsschein/Wohnungsvermittlung

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungsvermittlung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2398
+49 431 901-62350
wohnungsvermittlung[at]kiel.de
Zimmer: D 405


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66