Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Fristen
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Weitere Informationen
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
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- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Schulstraße 6
24143 Kiel
Tel: +49 431 901-2096
Fax: +49 431 901-62088
E-Mail: Veterinaerabteilung[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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