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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Frühförderung Hörgeschädigte

Frühförderung Hörgeschädigte

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

 

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

 

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

 

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Frühförderung von Kindern

Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung

 


Ansprechpartner

Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel
Tel: +49 431 901-2619 Fax: +49 431 901-64590 E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de


Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten


Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
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Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
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Tel.: 04331 66345-66