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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.


Direkt online beantragen:

Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe des jeweiligen Mindestunterhaltssatzes abzüglich Kindergeld und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Halbwaisenrenten.

Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beträge (Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld):

  • Für Kinder bis zu 5 Jahren 230,00 EUR pro Monat
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 EUR pro Monat
  • Für Kinder von 12 bis einschließlich 17 Jahren 395,00 EUR pro Monat

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

  • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
  • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 EUR und erhalten ergänzendes Bürgergeld.

Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.

Kurztext

  • Unterhaltsvorschuss Bewilligung
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten
  • Voraussetzungen:
    • Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt
    • Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
    • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
    • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)
    • Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben
  • Unterhaltsvorschuss kann auch bewilligt werden, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater ist
  • Höhe ab 01.01.2023:
    • Kinder bis 5 Jahre 187,00 EUR pro Monat
    • Kinder von 6 bis 11 Jahren 252,00 EUR pro Monat
    • Kinder von 12 bis 17 Jahren EUR 338,00 pro Monat
  • zuständig: Unterhaltsvorschussstelle der Kommune

 

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

 

Regionale Hinweise

Für die telefonische Terminvereinbarung wählen Sie bitte die Telefonnummer mit der Buchstabenzuordnung des Familiennamens des Kindes.

 

Für den Antrag zum Unterhaltsvorschuss nutzen Sie gerne das Online-Formular.

 

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

  • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
  • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
  • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
  • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Antragsformular
    • zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
    • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
    • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
    • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
    • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
    • die aktuelle Steuerkarte
    • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
    • Einkommensnachweise über:
      • Kindergeld
      • gegebenenfalls Halbwaisenrente
      • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
    • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen

 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich : Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:

  • Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 Jahren und der Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto erzielt.
  • Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.

 

Regionale Hinweise

Die Buchstabenzuordnung der Mitarbeiter richtet sich immer nach dem Nachnamen des Kindes.

 


Ansprechpartner

Holstenstraße 88-90 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63100 E-Mail: jugendamt.unterhalt[at]kiel.de Web: www.unterhaltsvorschuss-online.de/


Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. und Fr. nur mit Termin

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin. Wenden Sie sich dafür an den Mitarbeiter mit der Buchstabenzuordnung des Familiennamens des Kindes.

Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-3150

Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-3141

Buchstabe Aa - Aq

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+49 431 901-3192

Buchstabe Ar, As

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-5848

Buchstabe At - Az

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+49 431 901-4867

Buchstabe B ohne Br, Bu/Bü

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+49 431 901-3165

Buchstabe Br

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+49 431 901-4867

Buchstabe Bu/Bü

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+49 431 901-4865

Buchstabe C

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+49 431 901-4831

Buchstabe D

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-3145

Buchstabe Ea - El

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+49 431 901-5848

Buchstabe Em - Ez

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+49 431 901-4831

Buchstabe F

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+49 431 901-4840

Buchstabe G

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+49 431 901-4866

Buchstabe H

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+49 431 901-3110

Buchstabe I

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-4866

Buchstabe J

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+49 431 901-3145

Buchstabe K ohne Ka/Kä, Kh - Kn

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+49 431 901-4847

Buchstabe Ka/Kä, Kn

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+49 431 901-3167

Buchstabe Kh - Km

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+49 431 901-4867

Buchstabe L

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+49 431 901-3167

Buchstabe M

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+49 431 901-3148

Buchstabe N

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+49 431 901-4867

Buchstabe O/ Ö

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+49 431 901-5848

Buchstabe P

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Buchstabe Q

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+49 431 901-4867

Buchstabe R

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+49 431 901-3149

Buchstabe S (ohne Sch, St)

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+49 431 901-3147

Buchstabe Sch

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+49 431 901-3168

Buchstabe St

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+49 431 901-4831

Buchstabe T

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+49 431 901-4840

Buchstabe U/ Ü

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+49 431 9015848

Buchstabe V

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+49 431 901-4865

Buchstabe Wa - Wk

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+49 431 901-3168

Buchstabe Wl - Wz

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+49 431 901-3145

Buchstabe X

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+49 431 901-4865

Buchstabe Y

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-4865

Buchstabe Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Sachbereich Unterhaltsvorschuss, Beurkundung

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+49 431 901-4831

Die Buchstabenaufteilung für Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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