Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 71 SGB XII
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Broschüren:
Ansprechpartner
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-5038
Fax: +49 431 901-741153
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 180 2494847
Fax: +49 431 901-743696
E-Mail: pflegestuetzpunkt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/aelterwerden/leitstelle_aelter_werden/pflegekonferenz.php
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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