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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen


Direkt online beantragen:

Soziale Schwierigkeiten

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Kurztext

  • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
    rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
    bracht werden
  • Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
    Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
    len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten können nur nachrangig gewährt werden
  • Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleis-
    tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt

 

Regionale Hinweise

  • Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
  • Hilfe bei akutem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)

 

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

 

Regionale Hinweise

Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung.

 

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

 

Kostenart: kostenlos

 

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

 

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

 

Regionale Hinweise

Den Antrag Soziale Schwierigkeiten gibt es auch als Online-Dienst.

 


Ansprechpartner

Stresemannplatz 5 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63700 E-Mail: wohnungslosenhilfe[at]kiel.de


Mo, Di, Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr, Do. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe) 901-2375; 901-3680

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2375 / +49 431 901-3680
+49 431 901-62350
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D 316 / D 318

Obdachlosenhilfe

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D 315

Obdachlosenhilfe

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-4671
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D311

Obdachlosenhilfe

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung

Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer: D315


Adolf-Westphal-Straße 2 24143 Kiel
Tel: +49 431 901-4667 E-Mail: sozialzentrum.gaarden[at]kiel.de


Allgemeiner Sozialdienst:

Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Jobcenter:

Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung


Skandinaviendamm 299 24109 Kiel
Tel: +49 431 901-4632 E-Mail: sozialzentrum.mettenhof[at]kiel.de


Allgemeiner Sozialdienst:

Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Jobcenter:

Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung


Sophienblatt 50b 24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3673 E-Mail: sozialzentrum.mitte[at]kiel.de


Allgemeiner Sozialdienst:

Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Jobcenter:

Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung


Mercatorstraße 40 24106 Kiel
Tel: +49 431 901-4691 E-Mail: sozialzentrum.nord[at]kiel.de


Allgemeiner Sozialdienst:

Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Jobcenter:

Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung


Wischhofstraße 1-3 24148 Kiel
Tel: +49 431 901-4675 E-Mail: sozialzentrum.ost[at]kiel.de


Allgemeiner Sozialdienst:

Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Jobcenter:

Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung


Saarbrückenstraße 145 24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3697 E-Mail: sozialzentrum.sued[at]kiel.de


Allgemeiner Sozialdienst:
Saarbrückenstraße 145

Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Jobcenter:
Saarbrückenstraße 149

Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung



Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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