Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Direkt online beantragen:
Soziale SchwierigkeitenBeschreibung
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbringung
Kurztext
- Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
bracht werden - Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf - Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten können nur nachrangig gewährt werden - Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleis-
tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt
Regionale Hinweise
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe bei akutem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)
Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Regionale Hinweise
Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wenden Sie sich an das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung.
Fristen
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Kosten
Kostenart: kostenlos
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Regionale Hinweise
Den Antrag Soziale Schwierigkeiten gibt es auch als Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63700
E-Mail: wohnungslosenhilfe[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr, Do. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe) 901-2375; 901-3680
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-2375 / +49 431 901-3680
+49 431 901-62350
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D 316 / D 318
Obdachlosenhilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D 315
Obdachlosenhilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4671
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D311
Obdachlosenhilfe
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungs- und Unterkunftsicherung
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5618
+49 431 901-63700
wohnungslosenhilfe.info[at]kiel.de
Zimmer:
D315
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Tel: +49 431 901-4667
E-Mail: sozialzentrum.gaarden[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Allgemeiner Sozialdienst:
Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jobcenter:
Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung
Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
Tel: +49 431 901-4632
E-Mail: sozialzentrum.mettenhof[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Allgemeiner Sozialdienst:
Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jobcenter:
Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung
Sophienblatt 50b
24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3673
E-Mail: sozialzentrum.mitte[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Allgemeiner Sozialdienst:
Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jobcenter:
Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung
Mercatorstraße 40
24106 Kiel
Tel: +49 431 901-4691
E-Mail: sozialzentrum.nord[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Allgemeiner Sozialdienst:
Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jobcenter:
Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
Tel: +49 431 901-4675
E-Mail: sozialzentrum.ost[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Allgemeiner Sozialdienst:
Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jobcenter:
Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung
Saarbrückenstraße 145
24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3697
E-Mail: sozialzentrum.sued[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Allgemeiner Sozialdienst:
Saarbrückenstraße 145
Mo, Di, Do 08:30 - 12:30 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jobcenter:
Saarbrückenstraße 149
Mo, Di, Do, Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: Termine nur nach Vereinbarung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift: 24170 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66