Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Zivilblinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen und wird auf Antrag gewährt.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte.
Fristen
Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Weitere Informationen
Neben dem Landesblindengeld können Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Beide Leistungen dienen demselben Zweck, wobei das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe ist. Im Gegensatz zum Landesblindengeld setzt die Zahlung der Blindenhilfe aber voraus, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Landesblindengeld wird vorrangig geleistet und auf einen bestehenden Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe angerechnet.
Für Kriegsblinde (Kriegsopfer) gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Regionale Hinweise
Bitte schauen Sie sich auch die Leistungsbeschreibung zur Blindenhilfe (Hilfe in anderen Lebenslagen - Sozialhilfe) an.
verwandte Vorgänge
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Euro WC-Schlüssel / Behinderten WC-Schlüssel
- Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
Ansprechpartner
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Fax: +49 431 901-64410
E-Mail: wohnungsamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.
Buchstaben A-D
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Kontakt herunterladen
+49 431 901-3379
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
211
Buchstaben Dr - Hil
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+49 431 901-3347
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
212
Buchstaben Him - Len
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+49 431 901-3349
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
207
Buchstaben Leo - Riem
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+49 431 901-3359
+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
209
Buchstaben Rien - Z
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+49 431 901-64410
Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
210
Vertriebene/Spätaussiedler/ Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge
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Grundsicherung[at]kiel.de
Zimmer:
213
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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