Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
Wer im europäischen Ausland eine Fahrlehrererlaubnis erworben hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.
Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.
Fristen
Keine
Kosten
Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.
erforderliche Unterlagen
- Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
- die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.
Weitere Informationen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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