Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Aufgrund umfangreicher Überprüfungen von ausländischen Fahrerlaubnisdokumenten kann die Bearbeitung von Anträgen auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten) aktuell bis zu 6 Monate dauern.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Regionale Hinweise
Die Gebühren für die Antragstellung sind abhängig vom Ausstellungsland des Führerscheins.
EU-/ EWR- Führerschein: 36,30 Euro
Anlage 11: 36,30 Euro
Drittstaat: 43,90 Euro
Nur im Falle der Umschreibung eines EU- oder EWR Führerscheins kann der Führerschein per Express bestellt werden, oder ein vorläufiger Führerschein ausgehändigt werden. Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühren in Höhe von 65,10 Euro an.
Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Regionale Hinweise
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.
Wenn der Führerschein aus einem Land ausgestellt worden ist, was weder zur EU noch zum EWR gehört, noch in der Anlage 11 genannt wird, muss ebenfalls ein bestandener Sehtest und eine Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Bitte hier den Link für die Anlage 11 der FeV einfügen: Anlage 11 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Rechtsgrundlage
§§ 28, 30, 31 FeV
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
Ansprechpartner
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Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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