Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Regionale Hinweise
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen bzw. in der Gemeindeordnung festgelegten Beteiligungsverfahren bietet die Landeshauptstadt Kiel zahlreiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner. Nähere Informationen können Sie dem Link "Beteiligung der Öffentlichkeit" auf die Webseite der Stadtverwaltung entnehmen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Regionale Hinweise
Für Beteiligungsverfahren nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtpräsidenten, Angelegenheiten der Gemeindeverfassung.
Für die organisatorische Abwicklung eines Bürgerentscheids ist der Sachbereich Wahlen und Abstimmungen des Stadtamtes zuständig. Für die Koordinierung von sonstigen Beteiligungsverfahren an Planungs- und Entscheidungsprozessen ist das Pressereferat, MItwirkung, zuständig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen
Ansprechpartner
Fleethörn 9
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63046
E-Mail: stefanie.skuppin[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
in der Regel:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung
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stefanie.skuppin[at]kiel.de
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24103 Kiel
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Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
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Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​
Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.
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Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen
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+49 431 901-2370
+49 431 901-742370
wahlen[at]kiel.de
Düsternbrooker Weg 70
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Tel: +49 431 988-0
E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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