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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

 

Regionale Hinweise

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen bzw. in der Gemeindeordnung festgelegten Beteiligungsverfahren bietet die Landeshauptstadt Kiel zahlreiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Einwohnerinnen und Einwohner. Nähere Informationen können Sie dem Link "Beteiligung der Öffentlichkeit" auf die Webseite der Stadtverwaltung entnehmen.

 

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

 

Regionale Hinweise

Für Beteiligungsverfahren nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtpräsidenten, Angelegenheiten der Gemeindeverfassung. 

Für die organisatorische Abwicklung eines Bürgerentscheids ist der Sachbereich Wahlen und Abstimmungen des Stadtamtes zuständig. Für die Koordinierung von sonstigen Beteiligungsverfahren an Planungs- und Entscheidungsprozessen ist das Pressereferat, MItwirkung, zuständig.

 

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).

Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen

 


Ansprechpartner

Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-63046 E-Mail: stefanie.skuppin[at]kiel.de


in der Regel:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung

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+49 431 901-2330
+49 431 901-63046
stefanie.skuppin[at]kiel.de


Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-742415 E-Mail: mitwirkung[at]kiel.de

Postanschrift: Postfach 1152 24099 Kiel

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung

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+49 431 901-3038
+49 431 901-743038
mitwirkung[at]kiel.de

Mitarbeiter/in

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+49 431 901-2336
+49 431 901-742336
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+49 431 901-2415
+49 431 901-742415
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+49 431 901-2900
+49 431 901-742900
mitwirkung[at]kiel.de



Web: www.kiel.de/schoeffenwahl

Postanschrift: Fleethörn 9 24103 Kiel


Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​


Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2370
+49 431 901-742370
wahlen[at]kiel.de


Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0 E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de Web: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift: Postfach 7121 24171 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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