Ausländerangelegenheiten
Für Ausländerangelegenheiten (Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Eingliederungshilfe etc.) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Beschreibung
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer/innen ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält abschließende Regelungen für den Aufenthalt einer Ausländerin/eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer/innen müssen wie Inländer/innen die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer/innen. Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen/Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Regionale Hinweise
Vorsprachen in der Zuwanderungsabteilung Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Terminwunsch per Mail an zuwanderungsabteilung[at]kiel.de senden. Bitte geben Sie in der E-Mail möglichst Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Grund des Terminwunsches an.
Welche Person für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
- bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU reicht die Identitätskarte aus,
- gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- §§ 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Weitere Informationen
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen zum Beispiel in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.
Informationen zur Integration (einschließlich Integrationskursen) finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) und des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF).
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Regionale Hinweise
Integrationskurse
Die Förde vhs (Gemeinde Altenholz, Gemeinde Kronshagen, Landeshauptstadt Kiel) bietet Kurse "Deutsch als Fremdsprache" von der Anfangsstufe bis zum Niveau C2 und die entsprechenden Prüfungen an. Integrationskurse für Ausländer, Spätaussiedler und Deutsche mit Migrationshintergrund hat die Förde vhs nach dem Zuwanderungsgesetz in ihr Kurssystem integriert.
Weitere Integrationskurse in Kiel bieten folgende Träger:
- Zentrale Bildungs-und Beratungsstelle für Migranten e.V. (ZBBS)
- AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
- Interkulturelle Schule Fortbildung und Ausbildung (Isfa)
- Inlingua Kiel
- Treff und Informationsort für Migrantinnen (T.I.O.)
- Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
- Kommunalaufsicht
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Ansprechpartner
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62189
E-Mail: zuwanderung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/information_in_english/faq_immigration_office.php
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie für Terminbuchungen in einigen Anliegen gerne die Online-Buchung (siehe verlinkte Hinweise FAQ Immigration Office)
Sie erreichen die Zuwanderungsbehörde auch außerhalb der Terminsprechstunden im Service Point. Dieser hat wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8.30 - 15 Uhr, Donnerstag 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, Freitag 8.30 - 13 Uhr.
0431-901-5866 Buchstabe Aa - Ak, Ma (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5866
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 106
901-4234 Buchstabe Ala – Alo (Nachname
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
0431 901-4234
0431 901-62079
Zimmer:
E 111
0431-901-4227 Buchstabe Als, G (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4227
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 105
0431-901-5271 Buchstabe Am - Ar, H, Sb - Se (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5271
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 106
0431-901-4256 Buchstabe Apl-Alr, Alt-Alz, N, O, Ö/Oe, San-Saz (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4256
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
0431-901-5270 Buchstabe As - Ay, K (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5270
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 110
0431-901-4240 Buchstabe Az, I, R, Si - Sz, X (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4240
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 101
0431-901-4258 Buchstabe B, U, Y (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4258
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 114
0431-901-4263 Buchstabe C, Z (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4263
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 115
0431-901-4233 Buchstabe D, Mb - Mn, Mp - Mz, Sf - Sh (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4233
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 105
0431-901-5285 Buchstabe E, F, Mo, Q, W (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-5285
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 110
0431-901-4255 Buchstabe J, P (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4255
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 121
0431-901-4242 Buchstabe L, Saa - Sam, T, V (Nachname)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Kontakt herunterladen
+49 431 901-4242
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer:
E 101
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66