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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Informationen darüber, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt werden können.



Leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
  1. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen,
  1. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  1. wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
  2. nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
  3. nach §25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
  1. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  2. die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  3. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 6 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  4. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen.
    Nach § 3 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sogenannte Grundleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden Ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin sind nach § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu gewähren. Weiterhin können „sonstige Leistungen" nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.

Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 AsylbLG ist nach § 2 AsylbLG das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf diejenigen leistungsberechtigten Personen entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

 

  • An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
  • wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

 

Regionale Hinweise

Hinweise für die Nutzung der Online Dienste

Für die Nutzung der Online Dienste müssen Sie sich beim SH Portal mit einer E-Mailadresse und einem Kennwort registrieren. Link zum Portal finden Sie untenstehend. Damit Sie die Anträge nutzen können, müssen Sie zudem Ihre persönlichen Daten (auch Geburtsdatum und Adresse) unter Mein Profil eingeben und speichern.

 

Finanzielle Hilfen für Asylbewerber*innen:

Bei Fragen zu finanziellen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Amt für Wohnen und Grundsicherung zuständigSie können während der Öffnungszeiten vorsprechen. Ein Termin ist nicht notwendig.

 

Aufenthaltsrechtliche Belange

In Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung oder zur Duldung ist der Sachbereich Aufenthalts- und Asylverfahrensangelegenheiten des Stadtamtes (Zuwanderungsabteilung) zuständig. Vorsprachen in der Zuwanderungsabteilung sind nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Terminwunsch per Mail an zuwanderungsabteilung[at]kiel.de senden. Bitte geben Sie in der E-Mail möglichst Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Grund des Terminwunsches an.

Welche Person für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

 

Informationen zu Erstaufnahemeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Flüchtlingssituation in Schleswig-Holstein

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

 


Ansprechpartner


Montag, Dienstag, Donnerstag 08.30 bis 12.30 Uhr

Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr

Eine Vorsprache ist während der Öffnungszeiten möglich. Ein Termin ist nicht notwendig

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Aa-Alg

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-5161
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Alh-Alr; O

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-3857
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Als, H-I

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-4322
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Alt-Cg

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-3853
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Ch-Gi, Sa-Sak

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-5328
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Fragen zur Eingliederungshilfe und Pflege

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-3371 / +49 431 901-3860
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Gj-Gz, Kov-Nam, ohne Moha

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-4872
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt J-Kou

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-3898
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Moha, Nan-Nz, P,Q,R

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-3368
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt Sal-Z

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-5162
+49 431 901-63391
Asylleistungen[at]kiel.de

Unterbringung Flüchtlinge

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

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+49 431 901-4664 / +49 431 901-3669
+49 431 901-63338
Unterbringung-Asyl[at]kiel.de



Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie für Terminbuchungen in einigen Anliegen gerne die Online-Buchung (siehe verlinkte Hinweise FAQ Immigration Office)
Sie erreichen die Zuwanderungsbehörde auch außerhalb der Terminsprechstunden im Service Point. Dieser hat wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8.30 - 15 Uhr, Donnerstag 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, Freitag 8.30 - 13 Uhr.

0431-901-5866 Buchstabe Aa - Ak, Ma (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-5866
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 106

901-4234 Buchstabe Ala – Alo (Nachname

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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0431 901-4234
0431 901-62079
Zimmer: E 111

0431-901-4227 Buchstabe Als, G (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4227
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 105

0431-901-5271 Buchstabe Am - Ar, H, Sb - Se (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-5271
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 106

0431-901-4256 Buchstabe Apl-Alr, Alt-Alz, N, O, Ö/Oe, San-Saz (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4256
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de

0431-901-5270 Buchstabe As - Ay, K (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-5270
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 110

0431-901-4240 Buchstabe Az, I, R, Si - Sz, X (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4240
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 101

0431-901-4258 Buchstabe B, U, Y (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4258
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 114

0431-901-4263 Buchstabe C, Z (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4263
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 115

0431-901-4233 Buchstabe D, Mb - Mn, Mp - Mz, Sf - Sh (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4233
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 105

0431-901-5285 Buchstabe E, F, Mo, Q, W (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-5285
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 110

0431-901-4255 Buchstabe J, P (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4255
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 121

0431-901-4242 Buchstabe L, Saa - Sam, T, V (Nachname)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

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+49 431 901-4242
+49 431 901-62079
zuwanderung[at]kiel.de
Zimmer: E 101


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66