Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Direkt online beantragen:
DigitalerAtlasNord Bodenrichtwerte SHBeschreibung
Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie
- bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
- über Internetportale der Bundesländer,
- oder über das Grundsteuerportal für die Grundsteuerreform.
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
Kurztext
- Bodenrichtwertkarte Auszug
- Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
- kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
- Internetportale der Bundesländer
- oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
- mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
- schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
- zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Zuständigkeit
Bei Fragen zu Bodenrichtwerten aufgrund der Grundsteuerreform ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nicht zuständig, sondern das örtliche Finanzamt.
Hotline bei Fragen zur Grundsteuerreform im Finanzamt Kiel: 0431 602-4400
Webseite des Finanzamtes Kiel.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein sowie die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer erhalten Sie in den unten stehenden Links.
Fristen
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Tel: +49 431 383-0
Fax: +49 431 383-2099
E-Mail: Poststelle[at]LVermGeo.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html
Postanschrift: 24062 Kiel
Andreas-Gayk-Straße 23 - 25
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2546
Fax: +49 431 901-62536
E-Mail: gutachterausschuss[at]kiel.de
Web: gutachterausschuss-kiel.de/
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.30 - 13.00 Uhr
Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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