Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Abwasser: Kleinkläranlagen

Abwasser: Kleinkläranlagen

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband.

 

Regionale Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten für Kleinkläranlagen zwischen dem Tiefbauamt (Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen) und dem Umweltschutzamt (Untere Wasserbehörde) aufgeteilt.

 

Die Erlaubnis zur Einleitung des in der Kleinkläranlage behandelten Abwassers in die Untergrundschichten oder ein Gewässer erteilt die untere Wasserbehörde. Sie erteilt auch die Genehmigung für den Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen. In der Genehmigung ist als Auflage vorgegeben, dass der*die Betreiber*in eine Wartungsfirma zu beauftragen hat, die die Anlage in regelmäßigen Abständen untersucht. Die Untersuchungsberichte erhält die untere Wasserbehörde, die den Betreiber bei festgestellten Mängeln auffordert, diese Mängel zu beseitigen. Insofern obliegt der unteren Wasserbehörde auch die Aufsicht über diese Anlagen.

 

Die Schlammabfuhr regelt hingegen das Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen.

 

 

§ 44 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH).

 

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser"

 


Ansprechpartner

Fleethörn 9 24103 Kiel
Fax: +49 431 901-62657 E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

4372 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

4382 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4364 E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

4372 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

4382 Grundstücksentwässerung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung


Holstenstraße 104 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3766 Fax: +49 431 901-63781 E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft

Kontakt herunterladen
0431 901-3748
0431 901-63781

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft

Kontakt herunterladen
0431 901-3766
0431 901-63781


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66