Abfallgebühr bezahlen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Regionale Hinweise
Gebühren finden Sie in der Abfallgebührensatzung
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.
Kosten
Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.
Weitere Informationen
Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Tel: +49 431 5854-0
Fax: +49 431 5854-135
E-Mail: service[at]abki.de
Web: www.abki.de/
Öffnungszeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr.
Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Europaplatz 2
24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
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+49 431 2207810 / +49 431 901-3781
umweltberatung[at]kiel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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