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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Räum- und Streupflicht Sicherstellung

Räum- und Streupflicht Sicherstellung

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

Regionale Hinweise

Gemäß der Kieler Straßenreinigungssatzung wird den Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke für alle Straßen die Pflicht übertragen, auf den Gehwegen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Mehr Einzelheiten finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen".

 

Für die öffentliche Schneeräumung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) im Einsatz. Hier beseitigt er täglich Schnee und Eis in der Zeit von etwa 6 bis 20 Uhr:

  • Fahrbahnen der Straßen
  • Radwege
  • Fußgängerüberwege
  • Öffentliche Plätze
  • Busspuren
  • Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

Zwischen 20 und 6 Uhr findet in Kiel grundsätzlich kein städtischer Schneeräum- und Streudienst statt.

 

Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen finden Sie über die Winter-Hotline des Landes Schleswig-Holstein.

 

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

Regionale Hinweise

Winterdiensttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK): 0431/5854-0 oder

ABK Kundenzentrum Telefon: +49 431 2207810


Winterdienstkontrolle

Sollte der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen werden, und durch diese Nichtleistung eine Gefahr entstehen (Eiszapfen am Haus, Gefahr von Dachlawinen, extremes Glatteis auf den zu räumenden Fusswegen u. ä.) ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel (allgemeine Gefahrenabwehr) zu informieren.

 

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 

Regionale Hinweise

§ 7 (1) Kieler Straßenreinigungssatzung

 

Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden

  • Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen, Verbindungswege),
  • gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen,
  • begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
  • auf einem den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn sowie in
  • Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
Ausnahme:
Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.

Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.

 

Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden. Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.

 

Eis/Glatteis muss werktags bis 08:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr in einer Breite von mind. 1,50 m beseitigt werden. Neugebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden. Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20:00 Uhr.

 


Ansprechpartner

Daimlerstraße 2 24109 Kiel
Tel: +49 431 5854-0 Fax: +49 431 5854-135 E-Mail: service[at]abki.de Web: www.abki.de/


Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr.

Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).


Europaplatz 2 24103 Kiel


Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)

Kontakt herunterladen
+49 431 2207810 / +49 431 901-3781
umweltberatung[at]kiel.de


Hopfenstraße 30 24103 Kiel
Tel: 0431 901-2079 E-Mail: ordnungsdienst[at]kiel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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