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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Wohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext

 

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Rathausmarkt 7 24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159 Fax: 0431 5866-200 E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de Web: www.kronshagen.de


Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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Rendsburg Tourismus und Marketing
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