Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt
Photovoltaikanlagen müssen beim Finanzamt angemeldet werden, wenn der Betreiber mit diesen Anlagen Gewinne - im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit - erzielt.
Beschreibung
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach handelt nicht gewerbsmäßig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO), sondern verwaltet eigenes Vermögen mit der Folge, dass es keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach des Hauses, dass er vermietet, eine entsprechende Anlage installiert und den Strom entweder für das Mietobjekt oder durch Einspeisung in Form der Einspeisevergütung für sich selbst nutzt.
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der GewO liegt grundsätzlich dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig fremde Hausdächer anmietet und darauf Photovoltaikanlagen errichtet, um daraus Gewinne als Bestandteil seiner Erwerbstätigkeit zu erzielen.
Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden ist entscheidend, ob die Dächer zum Hauptbetrieb und damit zur sogenannten Urproduktion, die gemäß § 6 GewO nicht der Gewerbeordnung unterliegt, installiert werden.
Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, erzielen Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzugeben sind.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
verwandte Vorgänge
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gaststättenerlaubnis
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Ansprechpartner
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24105 Kiel
Tel: +49 431 602-0
Fax: +49 431 602-1009
E-Mail: poststelle[at]fa-kiel.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html
Öffnungszeiten:
Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
(und nach Vereinbarung).
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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