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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nebenwohnung abmelden

Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Kurztext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

 

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Rathausmarkt 7 24119 Kronshagen
Tel: 0431 5866-159 Fax: 0431 5866-200 E-Mail: buergerbuero[at]kronshagen.de Web: www.kronshagen.de


Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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