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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Automatensteuer

Automatensteuer

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

 

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 


Ansprechpartner

Heitmannskamp 2 24220 Flintbek
Tel: +49 4347 905-0 Fax: +49 431 6509-14 E-Mail: info[at]amt-eidertal.de Web: www.molfsee.de/


Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Herr Hüttinger

Mitarbeiter Amt Eidertal - Steueramt

Frau Matzen

Mitarbeiter Amt Eidertal - Steueramt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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