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Automatensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.
Beschreibung
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Weitere Informationen
Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Ladenöffnungszeiten
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Ansprechpartner
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 72010
Fax: +49 431 720150
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Herr S. Jappe
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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+49 4347 7201 294
S.Jappe[at]amt-eidertal.de
Frau B. Matzen
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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+49 4347 7201 295
B.Matzen[at]amt-eidertal.de
Herr C. Purrucker
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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+49 4347 7201 296
C.Purrucker[at]amt-eidertal.de
Frau J. Thieme
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
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04347 7201-288
j.thieme[at]amt-eidertal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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