Kann ich dir behilflich sein?
städtebauliche Satzungen
Neben dem Bebauungsplan als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
verwandte Vorgänge
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Herr Jöhnk
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Abteilungsleiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4340/409-101
+49 4340/409-329
c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
11
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66