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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Meldebescheinigung Erteilung

Meldebescheinigung Erteilung

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).


Direkt online beantragen:

Meldebescheinigung Erteilung

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. frühere Namen,
  2. Ordensname, Künstlername,
  3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlicher Vertreter
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht sowie
    7. Sterbedatum,
  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. Religionszugehörigkeit,
  8. frühere Anschriften,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  10. Familienstand,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften,
    8. Sterbedatum,
  12. zu minderjährigen Kindern
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,
  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
  14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. frühere Namen,
  2. Ordensname, Künstlername,
  3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlicher Vertreter
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht sowie
    7. Sterbedatum,
  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. Religionszugehörigkeit,
  8. frühere Anschriften,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  10. Familienstand,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften,
    8. Sterbedatum,
  12. zu minderjährigen Kindern
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,
  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
  14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

  • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • Brief oder E-Mail

Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

  • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • Brief oder E-Mail

Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Frau Sophie-Marie Bernhardi

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Melanie Benthien

Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 09

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Kontakt herunterladen
04340409-123
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

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