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Am Nord-Ostsee-Kanal

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einfache Melderegisterauskunft

einfache Melderegisterauskunft

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.


Direkt online beantragen:

Einfache Melderegisterauskunft

Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Kurztext

Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

 

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

 

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

 

  • 12,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft (schriftliche oder persönliche Anfrage),
  • 16,00 Euro für Melderegisterauskünfte mit größerem Verwaltungsaufwand,
  • 5,00 Euro für eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft (Anfrage über das Internet),
  • 5,50 Euro für eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft (Anfrage über das Internet) durch registrierte Großanfrager,
  • 14,00 Euro für erweiterte Melderegisterauskünfte.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind beziehungsweise sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Sophie-Marie Bernhardi

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
sophie-marie.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Frau Sophie-Marie Bernhardi

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Monika Heit

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Isabell Tietz

Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Kontakt herunterladen
04340409-123
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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