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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bürgermeisterin oder Bürgermeister: ehrenamtlich

Bürgermeisterin oder Bürgermeister: ehrenamtlich

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde und ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Gemeindevertretung.

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister ist – neben der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtvertretung – ein Organ der Gemeinde. Sie oder er wird von der Gemeindevertretung gewählt und hat den Vorsitz der Gemeindevertretung.

Zu den Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gehören unter anderem:

  • Vorsitz in der Gemeindevertretung,
  • die Repräsentation der Gemeinde bei öffentlichen Anlässen,
  • die ihr oder ihm von der Gemeindevertretung übertragenen Entscheidungen,
  • die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, soweit keine gesetzliche Zuständigkeit es Amtes besteht,
  • die Ausfertigung von Satzungen .

Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben keine eigene Verwaltung und gehören daher in der Regel einem Amt an. Das Amt bereitet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die weiteren Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde zuständig. Gehört die Gemeinde keinem Amt an, werden ihre Verwaltungsgeschäfte durch eine andere Kommune erledigt.
In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit über 4000 Einwohnerinnen und Einwohner kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Die Gemeinde bleibt ehrenamtlich verwaltet; die Verwaltungsgeschäfte werden wie bei allen anderen ehrenamtlichen Gemeinden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt.

Wenn die ehrenamtlich verwaltete Gemeinde oder Stadt eigenes Personal hat, etwa in einer Kindertagesstätte oder in einem Bauhof, ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister deren Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter.

 

Die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde werden durch das Amt oder durch die von der Gemeinde in Anspruch genommene Kommune erledigt.

 

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung für die Dauer der ihrer Wahlzeit gewählt.

Voraussetzungen

Ehrenamtlich verwaltete Gemeinden haben im Regelfall weniger als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

 


Ansprechpartner

Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Herr Andreas Kock

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt

Herr Marc Reiser

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt

Frau Kristina Schicker

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt

Frau Carina Voß

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Hauptamt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66

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