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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Grundsteuer

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

 

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

Rückrufservice zur Grundsteuer

 

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

BMF - Steuern

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000 Fax: +49 4340/409-329 E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Herr Carstensen

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-201
+49 4340/409-329
m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss   |   Zimmer: 31

Frau Tetens

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-205
+49 4340/409-329
v.tetens[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 3

Herr Wolfeil

Mitarbeiter Amt Achterwehr

Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Kontakt herunterladen
+49 4340/409-206
+49 4340/409-329
m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 3


Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de Web: www.amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

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Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

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