Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.
Kurztext
- Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
- Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
- Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.
Zuständigkeit
- Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
- Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischer sind.
Fristen
- Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
- Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
- Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
- Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
- Personalausweis.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Monika Heit
Mitarbeiter Amt Achterwehr
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
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+49 4340/409-121
+49 4340/409-329
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555
Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Frau Sophie-Marie Bernhardi
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-122
s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
09
Frau Monika Heit
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-123
m.heit[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
17
Frau Isabell Tietz
Mitarbeiter Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
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+49 4340 409-123
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
Zimmer:
09
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555
Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Melanie Benthien
Mitarbeiter Einwohnermeldeamt
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
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+49 4340/409-122
+49 4340/409-329
m.benthien[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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