Vor der Schule Altstadt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Straße An der Bleiche von 50 auf 30 km/h reduziert. Die Schilder werden bereits am kommenden Montag, 08. August, montiert. Hintergrund ist der Erlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ (sog. Schulwegerlass) des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. In dem Papier wird dringend empfohlen, die Geschwindigkeit im Nahbereich vor Schulen zu reduzieren.
Die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Schule Altstadt gilt dauerhaft an Werktagen von 7 Uhr bis 18 Uhr. Dadurch kann wesentlich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schulwegsicherung als ein zentraler Bereich der behördlichen Verkehrssicherheitsarbeit beigetragen werden. Aufgrund der vielen und zum Teil gefährlichen Querungen in diesem Bereich wird verwaltungsintern geprüft, ob eine Fußgängerquerung eingerichtet werden kann bzw. soll. Planungen hierzu gibt es noch nicht.
Auskunft erteilt:
Fachdienst Ordnung und Verkehr
Frau Storm-Ohm