Zum 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Mit dieser Reform hat der Gesetzgeber das Ziel, die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten.
Warum gibt es eine Reform?
Das bisherige System der Grundsteuer basierte auf veralteten Bewertungsgrundlagen, die teilweise mehr als 50 Jahre alt waren. Um sicherzustellen, dass die Steuerveranlagung aktuellen Werten entspricht und für alle fair bleibt, wurde die Grundsteuer grundlegend überarbeitet.
Was ändert sich?
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungsgrundlagen berechnet. Dabei berücksichtigt das neue Modell:
- Den Wert des Grundstücks,
- Die Art der Nutzung (z. B. Wohnnutzung oder Gewerbe),
- Die Größe von Grundstück und Gebäude.
Die genaue Berechnung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Model.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
- Neue Grundsteuerbescheide: Alle Grundstückseigentümer erhalten Anfang Januar von der Stadtverwaltung Rendsburg neue Grundsteuerbescheide. Darin wird die Höhe der Grundsteuer ab 2025 festgelegt.
- Keine automatische Erhöhung: Die Reform bedeutet nicht zwangsläufig eine höhere Steuerlast. In vielen Fällen bleibt die Grundsteuer ähnlich wie bisher, in anderen kann es Anpassungen nach oben oder unten geben.
- Die Ratsversammlung hat hierzu in ihrer Sitzung am 12.12.2024 eine gesonderte Hebesatzsatzung beschlossen, mit der die aus dem Transparenzregister vorgeschlagenen Hebesätze festgelegt wurden.
Muss ich als Grundstückseigentümer aktiv werden?
Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben bereits im Jahr 2022 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Diese Erklärung war erforderlich, um die neuen Berechnungsgrundlagen zu schaffen. Sollten hier noch Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Fragen oder Unsicherheiten?
Für weitere Informationen zur Grundsteuerreform können Sie folgende Websites besuchen:
Dort finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen angebotene Rückruftermine.
Außerdem sind hilfreiche Informationen zu finden unter
Bei Fragen zu Ihrem Bescheid wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Finanz- und Beteiligungsverwaltung, Team Steuern.
Aufgrund der zu erwartenden Menge an Anfragen kann die Beantwortung bis zu 2 Wochen dauern.
Geben Sie dabei bitte Ihre Anschrift sowie die FAD (oben rechts im Bescheid) und das betroffene Objekt (Anschrift) an.
Sofern eine E-Mail nicht möglich ist, schreiben Sie uns gerne:
Postanschrift:
Stadt Rendsburg
Fachdienst Finanz- und Beteiligungsverwaltung
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
oder rufen Sie uns an:
04331 206 2320 oder 04331 20 60