Öffentliche Steuermahnung
Die am 15.08.2022 fällig gewordenen Gewerbesteuern, Hundesteuern, Grundsteuern und Abgaben bitte ich nunmehr bis zum 25.08.2022 zu entrichten. Vom folgenden Tage ab werden die Rückstände zwangsweise eingezogen. Mit Ablauf des Fälligkeitstages wird außerdem der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.
Rendsburg, 15.08.2022
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Vollstreckungsbehörde
Finanzbuchhaltung