Die am 17.02.2025 fällig gewordenen Gewerbesteuern, Hundesteuern, Grundsteuern und Abgaben bitte ich nunmehr bis zum 27.02.2025 zu entrichten. Vom folgenden Tage ab werden die Rückstände zwangsweise eingezogen. Mit Ablauf des Fälligkeitstages wird außerdem der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.
Rendsburg, 17.02.2025
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Vollstreckungsbehörde
Finanzbuchhaltung